Kiebitz, Brachvogel, Bekassine und Wachtelkönig sind charakteristische Wiesenbrüter und gemeinsam mit Rebhuhn, Wachtel, Feldlerche und Schafstelze typische bodenbrütende Vogelarten der Agrarlandschaft. Im Landkreis sind einige dieser Arten schon verschwunden oder nur noch ausnahmsweise zu beobachten. Umso wichtiger ist es, die verbliebenen zu schützen, denn die Bestandsentwicklung in Bayern ist weiterhin negativ.
Kontakt:
Adrian Wimmer
Pfarrkirchener Str. 97
84307 Eggenfelden
08721/50893-58
wiesenbrueter@lpv.rottal-inn.de
Hintergrund: Wiesenbrütende Vogelarten entgingen ihren Fressfeinden seit jeher durch besonders gute Tarnung und/oder Abwehrverhalten als Koloniebrüter. Um ihre Feinde rechtzeitig zu erkennen, brüteten diese Vögel daher auch vorwiegend auf lückig und schwachwüchsigen (Nass-)Wiesen, später auch auf durch Beweidung offen gehaltenem Grünland oder extensiven Mähwiesen. Schließlich wurden diese angestammten Lebensräume durch z. B. Überbauung oder Intensivierung der Bewirtschaftung immer seltener und vor allem anpassungsfähigere Arten wie der Kiebitz nutzten zunehmend Äcker, da ihnen diese im Frühjahr eine ähnlich deckungsarme Übersicht bieten. Da auch hier die landwirtschaftliche Entwicklung nicht stoppt, gerät der Kiebitz in Konflikt mit der Landwirtschaft, denn seine Brutzeit und Jungenaufzucht ab Anfang April bis Ende Juni fällt in den gleichen Zeitraum der Feldbestellung. Dabei werden ungewollt Eier zerstört oder junge Küken kommen ums Leben.
Der Kiebitz bietet sich dabei aber ganz besonders für einfache und wirksame Schutzmaßnahmen an. Durch seinen unverkennbaren Ruf, seine Flugkünste und das typische metallisch glänzende schwarzweiße Gefieder sind seine potenziellen Nistplätze auch für Laien leicht erkennbar. Das wissen auch die Landwirte, aber das unscheinbare Nest mit den gut getarnten Eiern ist auf der unbearbeiteten Ackerfläche – besonders vom Traktor aus – kaum zu erkennen.
Haben Sie als Vogelbeobachter, Landwirt oder Spaziergänger möglicherweise brütende Kiebitze entdeckt? Dann kontaktieren Sie uns einfach, wir verständigen den Flächenbewirtschafter und lassen das Gelege von unseren freiwilligen Unterstützern markieren und schützen (vgl. Maßnahmenliste).
Wichtig: Wie fast alle Wildvögel reagieren Kiebitze sehr scheu auf Hunde, aber auch Fußgänger. Eine Störung durch Aufsuchen des Nests lässt den Vogel von seinem Nest auffliegen um den vermeintlichen Feind abzulenken. Je nach Witterung können die Eier dabei auskühlen oder von tatsächlichen Fressfeinden gefunden und zerstört werden. Beobachten Sie also den Kiebitz und andere Wiesenbrüter nur aus der Entfernung.
Wann und wo? Kiebitze kommen bereits im Februar bei uns in Rottal-Inn an. Davon sind manche nur Durchzügler und ziehen in den folgenden Wochen weiter. Die übrigen beginnen im März mit der Balz und brüten ab Ende März / Anfang April. Idealerweise sollten Nester auf noch unbestelltem Ackerland vor der Hauptmaisansaat Mitte April gemeldet und markiert werden. Spätere Bruten auf bereits bestellten Äckern können natürlich auch gerne gemeldet werden, auf Hinweise über Bruten in Wiesen freuen wir uns ebenso!
Was kann man machen? Landwirte können zum Schutz von wiesen- und ackerbrütenden Vogelarten verschiedene Maßnahmen durchführen. Die meisten davon sind einfach umzusetzen und dabei trotzdem wirksam und sinnvoll:
Einfache unentgeltliche Maßnahmen
- Bewirtschaftungsgänge bündeln und auf möglichst eine Woche begrenzen
Nasses Frühjahr → so spät wie möglich bewirtschaften
Trockenes Frühjahr → so früh wie möglich bewirtschaften
Maisansaat bei beiden Varianten nach Möglichkeit auf frühestens Mitte Mai verschieben, ggf. durch Direkteinsaat - Vorgezogene Bodenvorbereitung
Einarbeiten der Zwischenfrucht durch Grubbern, Eggen oder Mulchen bis spätestens 20.03. - Schmale Grünstreifen belassen oder anlegen
am Feldrand oder bei großen Schlägen in der Mitte des Feldes
als selbstbegrünende Brache oder Einsaat niedrigwüchsiger Grasarten - Nestschutz durch kleinräumiges Umfahren des Neststandortes
Gelege durch den LPV markieren (5 m vor und 5 m hinter dem Nest in Bewirtschaftungsrichtung)
Markierten Bereich bei allen Bewirtschaftungsgängen bis 31.07. unbearbeitet lassen - Keine nächtliche Bewirtschaftung
Bewirtschaftungsgänge grundsätzlich nur bei Tageslicht - Tierschonende Mahd
von innen nach außen oder streifenweise
max. 8 km/h
versetzte Mahdtermine für Teilflächen
idealerweise mit Balkenmäher oder ohne Konditionierer/Aufbereiter/Knick-Zetter
Kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenlos zu den Möglichkeiten oder leiten Sie zu den zuständigen Beratern (VNP und KULAP) weiter.
Teilnahme an Bodenbrüter-Schutzmaßnahmen auf Ackerland
in Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband Rottal-Inn e. V.
Laufzeit: <1 Jahr
Wir bieten seit 2022 verschiedene zum Teil honorierte Maßnahmen auf Ackerland an. Das Formblatt zur Teilnahme an einer Maßnahme inkl. genauer Erläuterungen ist aktuell noch in Bearbeitung.
Alle in der Tabelle aufgeführten, honorierten Maßnahmen werden durch die Regierung von Niederbayern – Höhere Naturschutzbehörde – mit Mitteln des Freistaats Bayern gefördert.
Bitte beachten Sie, dass sich die unten aufgeführten Sätze noch geringfügig ändern können, da diese aus den aktuellen Deckungsbeiträgen von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) berechnet werden.
Maßnahme | Beschreibung | Größe | Zeitraum | Honorierung
(Stand 2022) |
M1a Einzelgelegeschutz (linear) |
Aussparen markierter Kiebitznester | -/- | ab Anfang April
bis Ende Mai |
-/- |
M1b Einzelgelegeschutz (flächig) |
Aussparen markierter Kiebitznester mit Brachebereich | 40-49 m² | 70 €/Nest | |
M2 Kiebitzinsel |
Von der Bewirtschaftung ausgenommene Brachfläche | mind.0,5 ha
bis max. 3 ha (inkl. Kernzone von 50×50 m) |
ab ca. Mitte September (Winterung) bzw.
ab Mitte März (Sommerung)
bis Ende Juni |
880 €/ha |
M3 Nassmulden |
Belassen oder Schaffen von Nassmulden | mind. 1.500 m² | 880 €/ha
+Stundensätze Landschaftspflegearbeiten |
|
M4 Brachstreifen |
Brachstreifen am Rand oder durch große Ackerschläge.
Nur im Zusammenhang mit M1a oder M1b! |
3-12 m Breite ab mind. 4 ha Schlaggröße | 2 €/m²
+einmalig 30 € Grundprämie |
|
M5 Sonstige Maßnahmen |
Maßnahmen auf Eigeninitiative in Absprache mit dem LPV | einzeln zu vereinbaren | grds. Brut- und Aufzuchtzeit der Feldvögel und Wiesenbrüter | einzeln zu vereinbaren |
Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen (AUM)
Laufzeit: 5 Jahre
Sowohl das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) als auch das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördern verschiedene Maßnahmen, die Kiebitzen und anderen Bodenbrütern langfristig helfen können, z. B.:
- Acker
- G11 – Extensive Ackernutzung für Feldbrüter und Ackerwildkräuter
- Zusatzleistung P11 – Verzicht auf jegliche Düngung
Zusatzleistung P12 – Verzicht auf Mineraldünger, organische Düngemittel (Außer Festmist)
Zusatzleistung Q01 – Reduzierte Ansaatdichte
Zusatzleistung Q05 – Stoppelbrache bei Getreide
Zusatzleistung Q23 – Teilweise Ernteverzicht
Zusatzleistung Q24 – Lerchenfenster - G12/G13 – Brachlegung auf Acker mit Selbstbegründung aus Artenschutzgründen
Zusatzleistung Q06 – Jährl. Bewirtschaftungsgang i. Herbst (01.09. bis 31.10.)
Zusatzleistung Q22 – Jährl. Bewirtschaftungsgang i. Frühjahr (bis 15.03.) - K30 – Vielfältige Fruchtfolgen mit großkörn. Leguminosen
- K31 – Vielfältige Fruchtfolgen mit blühenden Kulturen
- K32 – Vielfältige Fruchtfolgen mit alten Kulturen
- K33 – Vielfältige Fruchtfolgen zum Humuserhalt
- K34 – Vielfältige Fruchtfolgen zur Verbesserung der Bodenstruktur
- K40 – Herbizidverzicht bei Wintergetreide/Winterraps
- K41 – Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei Wintergetreide/Winterraps
- K44 – Verzicht auf Intensivkulturen
- K48 – Winterbegrünung mit wildtiergerechten Saaten
- K58 – Umwandlung von Acker in Grünland
- K60 – Feldvogelinseln
- K61 – Verspätete Aussaat
- Grünland
- G18 – Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland auf Moorstandorten
Zusatzleistung P21 – Verzicht auf jegliche Düngung
Zusatzleistung P22 – Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist)
Zusatzleistung Q08 – Verwendung Messermähwerk
Zusatzleistung Q17 – Bewirtschaftungsruhe ab 16.03 - G20 – Umwandlung von Ackerland in Grünland
Zusatzleistung P21 – Verzicht auf jegliche Düngung
Zusatzleistung P22 – Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist)
Zusatzleistung Q08 – Verwendung Messermähwerk
Zusatzleistung Q17 – Bewirtschaftungsruhe ab 16.03 - G/D/E23 – Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume mit Schnittzeitpunkt 01.07.
Zusatzleistung P21 – Verzicht auf jegliche Düngung
Zusatzleistung P22 – Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist)
Zusatzleistung Q08 – Verwendung Messermähwerk
Zusatzleistung Q17 – Bewirtschaftungsruhe ab 16.03 - G/D/E19 – Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume mit Schnittzeitpunkt 15.07.
Zusatzleistung Q08 – Verwendung Messermähwerk
Zusatzleistung P21 – Verzicht auf jegliche Düngung
Zusatzleistung Q17 – Bewirtschaftungsruhe ab 16.03
Zusatzleistung P22 – Verzicht auf Mineraldüngung, organische Düngemittel (außer Festmist) - G/E24 – Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume mit Schnittzeitpunkt 01.08.
Zusatzleistung Q08 – Verwendung Messermähwerk
Zusatzleistung Q17 – Bewirtschaftungsruhe ab 16.03 - G/E25 – Extensive Mähnutzung naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume mit Schnittzeitpunkt 01.09.
Zusatzleistung Q08 – Verwendung Messermähwerk
Zusatzleistung Q17 – Bewirtschaftungsruhe ab 16.03 - G27 – Verzicht auf jegliche Düngung – als Einzelleistung
- G29 – Brachlegung von Wiesen aus Artenschutzgründen, Bewirtschaftungsruhe 16.03. bis einschl. 01.08.
- K10 – Extensive Grünlandnutzung
- K17 – Extensive Grünlandnutzung mit Schnittzeitpunkt 01.07.
- K18 – Extensive Grünlandnutzung in sensiblen Gebieten, Verzicht auf jegliche Düngung und chemische Pflanzenschutz
- M10 – Umwandlung von Acker in Dauergrünland innerhalb der Moorbodenkulisse